Quantcast
Channel: AsentaNews » Lebensversicherung
Viewing all articles
Browse latest Browse all 9

Hartz IV: Zählt die Lebensversicherung zum Vermögen?

$
0
0

Eine Frau reichte beim Jobcenter einen Antrag auf Hartz IV ein. Die Leistung hätte sie nur für zwei Monate in Anspruch nehmen müssen.

Dennoch sollte sie ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Sie wollte dies nicht hinnehmen und wehrte sich dagegen.

Teilweise konnte sie einen Erfolg landen.

Anrechnung von Lebensversicherung als Vermögen

Ob bestimmte Lebensversicherungen bei Hartz-IV-Empfängern als Vermögen angerechnet werden können, ist bisher noch ungeklärt.

Das Bundessozialgericht oder kurz BSG in Kassel verwies einen Rechtsstreit an das Landessozialgericht Schleswig-Holstein (LSG) zurück.

Das zuständige Jobcenter hatte den Antrag auf Hartz IV von einer Frau aus Nordfriesland nicht bewilligt. Grund dafür war ihre Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert in Höhe von 6.500 Euro.

LSG muss neu verhandeln

Das Landessozialgericht Schleswig-Holstein entschied, dass die Frau den Verlust von 16,7 Prozent bei Auflösung ihrer Lebensversicherung in Kauf nehmen müsse. Das Bundessozialgericht fand dies unzumutbar.

Man dürfe nicht nur den Rückkaufwert berücksichtigen, sondern müsse auch die Laufzeit des Vertrages, die Ablaufleistung oder die Kündigungsfrist berücksichtigen, lautete es in dem Urteil der Richter. Der LSG muss nun eine weitere Verhandlung einberufen.

Verträge bis zum Rentenalter festlegen

In der Verhandlung konnte der BSG-Senat nicht klären, ob es möglich ist, einen bestimmten Prozentsatz als Verlust auf den Rückkaufwert der Lebensversicherung festzusetzen.

Von dem Rechtsstreit sind ausschließlich Verträge für Lebensversicherungen betroffen, die nicht bis zum Rentenalter festgelegt sind.

Im Urteil des Landessozialgerichtes fehle außerdem die Überprüfung einer möglichen besonderen Härte, verkündeten die höchsten deutschen Sozialrichter.

Nur zwei Monate Hartz IV

Die Frau hätte nur für zwei Monate Hartz IV in Anspruch nehmen müssen, um die Zeit bis zu ihrem neuen Job überbrücken zu können. Das Jobcenter verlangte dennoch die vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung, die sie statt Hartz IV für ihren Lebensunterhalt hätte verwenden sollen.

Zurückweisung ist ein Erfolg

Der Anwalt der Betroffenen erklärte, dass die Zurückweisung ein Erfolg sei. Was nun werde, sei eine spannende Frage. Er betonte, dass er sich einen festen Wert gewünscht habe. Ein Sechstel Verlust auf den Rückkaufwert sei eine große Menge, die nur der Bank zufließen würde.

Der Vertreter des Kreises in Nordfriesland war anderer Ansicht. Es könne keinen unwirtschaftlichen Rückkaufwert geben. Alles habe genau den Preis, den ein anderer bereit sei, für etwas zu bezahlen.

Alle verwertbaren Vermögensgegenstände werden berücksichtigt

Es ist gesetzlich festgelegt, dass bei der Berechnung von Hartz IV alle verwertbaren Vermögensgegenstände berücksichtigt werden müssen.

Lebensversicherungen gelten vor dem Gesetz als eigenes Vermögen. So musste das Jobcenter die Lebensversicherung der Frau in die Berechnung mit einfließen lassen. Zunächst muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bevor der Staat Leistungen bezahlt.

Altersvorsorge darf nicht eingerechnet werden?

Die Altersvorsorge findet bei der Berechnung von Hartz IV keine Berücksichtigung, sofern sie nicht einen bestimmten Höchstbetrag übersteigt. Aus diesem Grund sind nur Verträge für Lebensversicherungen von dieser Regelung betroffen, die nicht bis zum Rentenalter festgelegt sind.

Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft gibt es bisher noch keine Statistik darüber, wie viele Hartz-IV-Empfänger überhaupt eine Lebensversicherung abgeschlossen haben.


Viewing all articles
Browse latest Browse all 9

Latest Images

Trending Articles





Latest Images